Absperrblasenprüfung & Rohrdichtkissenprüfung – bundesweit vor Ort. Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach BetrSichV & DGUV.
Die jährliche Prüfung Absperrblasenprüfung von Rohrdichtkissen oder Kanalblasen sowie Zubehör (Füllschläuche, Füllarmaturen, Überdruckventile) ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage sind:
- • § 14 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
• DGUV Information 201-022, Abschnitt 5.2
• DGUV Regel 100-500, Kap. 2.31
• TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln“
• ATV A139, BGR 236, BGI 802
Wichtig: Arbeitsmittel, deren letzte Prüfung länger als ein Jahr zurückliegt, dürfen nicht mehr eingesetzt werden.
BG Bau akzeptiert & empfohlen
Unsere Prüfungen sind von der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) akzeptiert und empfohlen. Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen, damit vermeiden Haftungsrisiken und haben im Schadensfall einen rechtssicheren Nachweis.
Bundesweite Absperrblasenprüfung bei Ihnen vor Ort
Wir prüfen Ihre Arbeitsmittel bundesweit direkt bei Ihnen vor Ort. Alternativ können Sie uns Ihre Geräte auch zusenden.
Ihre Vorteile:
• Flexible Terminplanung deutschlandweit
• Schnelle Durchführung ohne lange Ausfallzeiten
• Rechtssichere Dokumentation für Behörden, Versicherungen und Berufsgenossenschaften
Aquametrics-Prüftechnik für höchste Sicherheit.
Wir setzen das innovative Aquametrics-Messsystem APS01 ein. Diese Technik ermöglicht:
• präzise Druckmessungen mit höchster Genauigkeit
• vollständige Protokollierung inkl. Ganglinie des Prüfdrucks
• rechtssichere Prüfberichte, akzeptiert von der Bau-BG
• Nachvollziehbarkeit und Transparenz für maximale Sicherheit
Damit bieten wir Ihnen eine Prüfung auf dem neuesten Stand der Technik – zuverlässig, schnell und absolut normgerecht.
Ihre Vorteile der Absperrblasenprüfung auf einen Blick.
• Bundesweiter Vor-Ort-Service
• Akzeptiert und empfohlen von der BG Bau
• Zertifizierter Fachbetrieb mit Sachkunde nach BetrSichV & DGUV
• Modernste Prüftechnik von Aquametrics (APS01)
• Prüfung inkl. Zubehör wie Füllschläuche, Armaturen und Ventile
• Lückenlose und rechtssichere Dokumentation
FAQ zur Absperrblasenprüfung
❓ Wie oft müssen Absperrblasen geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich nach BetrSichV §14 und DGUV-Vorgaben. Bei intensiver Nutzung können kürzere Intervalle sinnvoll sein.
❓ Wer darf Absperrblasen prüfen?
Nur eine zur Prüfung befähigte Person mit entsprechender Fachkunde darf die Prüfung durchführen. Unser Fachbetrieb erfüllt diese Voraussetzungen.
❓ Was passiert, wenn die Prüfung nicht durchgeführt wird?
Absperrblasen, deren letzte Prüfung länger als ein Jahr zurückliegt, dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder, Haftungsrisiken und der Verlust des Versicherungsschutzes.
❓ Wird die Prüfung von der Bau-BG anerkannt?
Ja. Unsere Prüfungen sind von der Berufsgenossenschaft Bau akzeptiert und empfohlen. Damit haben Sie einen rechtssicheren Nachweis.
❓ Was wird bei der Prüfung kontrolliert?
• Dichtheit und Materialzustand der Absperrblasen
• Funktionsfähigkeit von Armaturen, Schläuchen und Ventilen
• Belastungstests unter Prüfdruck
• Dokumentation aller Messwerte inkl. Ganglinie