Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 29.12.2025
AquaService GmbH
Veilchenweg 6, 41849 Wassenberg
Deutschland
(E-Mail/Telefon gemäß Auftragsbestätigung / Website)
Diese AGB sind Bestandteil des Angebots und der Auftragsbestätigung.
Abweichungen gelten nur bei ausdrücklicher Bestätigung in Textform.
0. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der AquaService GmbH (nachfolgend „AquaService“) gegenüber ihren Kunden („Auftraggeber“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn AquaService ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Für Verbraucher gelten zwingende gesetzliche Vorschriften vorrangig; gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) können einzelne Regelungen ergänzend vereinbart werden.
1. Mitwirkung des Auftraggebers
Besondere Arbeitserschwernisse oder -erleichterungen, die dem Auftraggeber bekannt sind oder bekannt sein müssen, z.B. die Existenz einer Hebeanlage, steckengebliebene Werkzeuge, das Vorhandensein verdeckter Kontrollöffnungen und Ähnliches, hat er unseren Mitarbeitern frühestmöglich vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Das Gleiche gilt für alle früheren Misserfolge von Arbeiten zur Lösung des aktuellen Problems an der Anlage. Für die Dauer der Arbeiten an einer Anlage ist der Auftraggeber im Interesse von Arbeitserfolg und Schadenverhütung verpflichtet, unseren Mitarbeitern Zugang auch zu allen Teilbereichen der Anlage zu verschaffen, z.B. zu allen Entwässerungsgegenständen in den verschiedenen Räumen und Geschossen. Außerdem hat er sicherzustellen, dass während dieser Zeit die gesamte Anlage nicht benutzt wird. Schließlich muss der Auftraggeber unverzüglich nach Arbeitsausführung kontrollieren, ob etwas zu beanstanden sein sollte.
2. Gefährliche Stoffe und besondere Gefahren
Vor Ausführung unserer Arbeiten hat der Auftraggeber alle in der Anlage enthaltenen gefährlichen Stoffe (einschließlich Gase) schriftlich durch unsere Mitarbeiter aufnehmen zu lassen. Als gefährlich gelten Stoffe, die unsere Mitarbeiter in irgendeiner Weise schädigen, Explosionsgefahr oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begründen können und normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthalten sind, z.B. chemische Abflussreiniger, Laugen, Säuren, Gifte. Der Auftraggeber ist in diesem Fall weiterhin verpflichtet, kostenlos entsprechende Reinigungs- und Desinfektionsmittel bereitzustellen und – sofern in irgendeiner Hinsicht besondere Gefahr zu erwarten ist – kostenlos auch einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Die gleichen Verpflichtungen des Auftraggebers gelten auch dann, wenn unsere Mitarbeiter gefährliche Stoffe und/oder besondere Gefahren wahrnehmen oder vermuten und den Auftraggeber entsprechend informieren. Soweit gefährliche Stoffe der vorbezeichneten Art nicht angegeben bzw. aufgenommen werden, und soweit bei besonderen Gefahren kein Sicherheitsbeauftragter gestellt wird, befreit der Auftraggeber AquaService von jeglicher Haftung für Schäden anlässlich der Durchführung der Arbeiten, die aus der Gefährlichkeit der Stoffe und/oder den besonderen Gefahren resultieren, es sei denn, solche Schäden wurden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unserer Mitarbeiter herbeigeführt. Eine Haftungsbefreiung wird auch für den Fall vereinbart, dass unsere Mitarbeiter wegen der Angabe gefährlicher Stoffe die Durchführung von Arbeiten ablehnen, der Auftraggeber aber dennoch auf der Durchführung besteht.
3. Arbeitsausführung
Die Bestimmung des Arbeitsumfangs, des Arbeitsausgangspunktes, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt im Rahmen des erteilten Auftrages allein unseren Mitarbeitern, die hierbei vor allem die Gebote von Gründlichkeit und Vorsicht zu beachten haben.
4. Vertragstyp und Arbeitserfolg
Unsere Leistungen, insbesondere Reinigung, Entstopfung, Hindernisbeseitigung, TV-Inspektion und Ortung, sind – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird – Leistungen aus einem Dienstvertrag. Sie werden nach anerkanntem Stand der Technik sowie nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Anlagen Erfolgshindernisse (z.B.
Rohrzusammenbruch, fehlender oder falscher Anschluss) vorliegen können, die vor Arbeitsbeginn nicht erkennbar sind. Gleiches gilt entsprechend für Lecksuche an Druckleitungen und Flachdächern.
5. Ausführungstermine, Terminverschiebung, höhere Gewalt
Ausführungstermine können aus organisatorischen Gründen ausschließlich mit unserer Einsatzzentrale vereinbart werden, nicht jedoch mit unseren Service-Monteuren oder sonstigen Außendienstmitarbeitern. Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die AquaService nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, den Termin angemessen zu verschieben. Als „höhere Gewalt“ gelten von außen kommende, unvorhersehbare und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse (z.B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streik, großflächige Energie- oder Telekommunikationsausfälle). Ein kurzfristiger krankheitsbedingter Ausfall eines für den Termin zwingend benötigten Mitarbeiters oder ein technischer Ausfall wichtiger Arbeitsmittel/Geräte gilt nur dann als Ereignis dieser Art, wenn es trotz ordnungsgemäßer Vorsorge (z.B. Wartung, Ersatzteil-/Ersatzgeräteplanung, zumutbare Ersatzorganisation) nicht vermeidbar war. In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger von AquaService nicht zu vertretender Leistungshindernisse übernehmen wir keine Haftung für Folgekosten und mittelbare Schäden des Auftraggebers (z.B. Verdienstausfall, Kosten für Ersatzdienstleister, Hotel-/Anfahrtskosten), soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungstatbestände oder Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Unsere allgemeinen Haftungsregelungen (Ziffer 9) bleiben im Übrigen unberührt.
6. Nebenabreden, Auskünfte, Empfehlungen
Nebenabreden mit unseren Service-Monteuren und sonstigen Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung in Textform. Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, bei Fragen zu Unregelmäßigkeiten, Störungen, Schäden o.ä. Rücksprache mit unserer Technischen Leitung zu empfehlen. Eine verbindliche selbstständige Beantwortung derartiger Fragen ist ihnen nicht gestattet.
7. Preise und Leistungsumfang
Soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ausschließlich für Arbeiten, die mit Motor-Spirale, mit Handwerkzeug oder manuell ausgeführt werden. Arbeiten mit anderen Maschinen und Geräten (z.B. Hochdruckspüler, Höchstdruckspüler, Kombi-Druckspülsauger, Saugwagen, Flächensauger, Pumpe, Pressluftgerät, TV-Kamera, Ortungsgerät, Lecksuchanlage) werden nach entsprechendem Angebot und Auftrag gesondert berechnet. Das Gleiche gilt für Sonderarbeiten, die nicht unmittelbar zu unseren betriebsspezifischen Leistungen gehören, wie z.B. Aufgraben, Aufstemmen, Aufschneiden, Reparieren, Räumen, Putzen u.ä. Nicht von uns zu vertretende Verlustzeiten werden grundsätzlich gesondert berechnet. Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos zu stellen und von ihm auf eigene Kosten zu beschaffen. Das gleiche gilt für Leitern, Gerüste und ähnliche Hilfsmittel.
8. Zahlung, Abschlagszahlungen und Fälligkeit
(1) Sofern nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung etwas anderes geregelt ist, sind von AquaService angeforderte Abschlagszahlungen / Anzahlungen mit Auftragserteilung sofort zur Zahlung fällig.
(2) Material, Ersatzteile oder sonstige Beschaffungen, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, werden von AquaService grundsätzlich erst nach Eingang der Abschlagszahlung bestellt bzw. disponiert. Liefer- und Ausführungsfristen beginnen daher frühestens mit Zahlungseingang.
(3) Nach Lieferung des bestellten Materials / der Ersatzteile (bei reinen Lieferungen) bzw. nach Lieferung des Materials und Erbringung der vereinbarten Leistung (bei Montage- oder Serviceleistungen) ist der Restbetrag sofort fällig, soweit auf der Rechnung nichts Abweichendes angegeben ist.
(4) AquaService ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug gelten im Übrigen die gesetzlichen Verzugsregelungen.
9. Haftung
AquaService haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. Produkthaftung) bleibt unberührt.
10. Ausschluss der Verantwortung bei besonderen Umständen
Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, übernehmen wir keine
Verantwortung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die entstehen durch:
a) Arbeiten an defekten, verrotteten (z.B. rissigen, brüchigen), unvorschriftsmäßig oder nicht den DIN-Vorschriften gemäß installierten Anlagen;
b) Arbeiten an Anlagen, die – entgegen den Auflagen der Ziffer 1 – in einzelnen Teilbereichen unzugänglich sind und/oder während der Arbeiten benutzt werden;
c) Arbeiten an Anlagen mit gefährlichen Stoffen oder besonderen Gefahren unter den Voraussetzungen der Ziffer 2;
d) Arbeiten an Anlagen, soweit diese nicht aus Gusseisen, Steinzeug, Beton oder Stahl bestehen;
e) Arbeiten an Anlagen mit Ablagerungen und/oder Verstopfungen aus Material, das widerstandsfähiger ist als das der Anlage selbst, z.B. an Kunststoff- oder Eternit-Abflussanlagen mit Betonverstopfung;
f) austretenden Inhalt der Anlagen;
g) Spiralen, Schläuche oder sonstige Werkzeuge, die in der Anlage ohne unser Verschulden stecken bleiben oder verlorengehen;
h) Arbeiten an Rohr-Abzweigen und Doppelabzweigen mit einem Einlaufwinkel von mehr als 45°, wenn dadurch das eingeführte Werkzeug (z.B. Motor-Spirale, Hochdruckschlauch oder Glasfaser-Stab) in die falsche Richtung abgelenkt oder aber sein weiteres Vordringen ganz blockiert wird.
11. Reklamationen
Reklamationen sind – auch im Interesse beschleunigter Bearbeitung und ggf. Störungsbeseitigung – unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen.
12. Rücksendung von Ersatzteilen
Bei Rücksendungen von Ersatzteilen sind folgende Bedingungen einzuhalten:
a) Eine frachtfreie Rücksendung kann nur nach Absprache erfolgen.
b) 25% der Rücknahmekosten gehen zu Ihren Lasten (Rücknahme-/Bearbeitungspauschale), soweit gesetzlich zulässig.
c) Das Material muss in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand sein.
d) Eventuell anfallende Ergänzungs- bzw. Auffrischungskosten gehen zu Ihren Lasten.
13. Leistungsverzug des Auftraggebers/Rücktritt
Bei Leistungsverzug des Auftraggebers – insbesondere bzgl. Mitwirkung oder Zahlung – sind wir nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 7 Kalendertagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Fall des Schadenersatzes können wir 15% des vereinbarten Entgelts als pauschale Entschädigung oder den Ersatz des tatsächlichen Schadens verlangen. Die pauschale Entschädigung kann nicht bzw. nicht in voller Höhe verlangt werden, wenn der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften. Unternehmern können zusätzlich eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB berechnet werden.
14. Vertragsänderung
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
15. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers gegen Forderungen von AquaService ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der AquaService GmbH. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der AquaService GmbH; AquaService ist daneben berechtigt, am gesetzlichen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
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