Kanal-Dichtheitsprüfung und Funktionsprüfung an Abwasserleitungen
Nach geltendem Landeswassergesetz NRW müssen alle öffentlichen und privaten Abwasserleitungen funktionssicher und dicht sein. Eine Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen und Grundleitungen ist daher verpflichtend und fällt in die Verantwortung des Eigentümers.
Warum eine Dichtheitsprüfung notwendig ist
Undichte Kanäle führen dazu, dass Abwasser ins Grundwasser gelangt – mit erheblichen Umweltschäden. Gleichzeitig kann auch Grundwasser in defekte Abwasserleitungen eindringen, was wiederum zu einer unnötigen Belastung von Kläranlagen führt.
Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie aus der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (SüwVO Abw NRW).
• § 60 WHG: Abwasseranlagen müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
• DIN EN 1610: Vorgeschrieben ist eine Dichtheitsprüfung bei Neubau von Abwasserleitungen (Erstprüfung).
• SüwVO Abw NRW: Regelt die Pflicht zur Funktions- und Dichtheitsprüfung im Betrieb.
Dichtheitsprüfung im Neubau
Viele Bauherren und Bauträger wissen nicht, dass neu verlegte Abwasserleitungen gemäß DIN EN 1610 und den Vorgaben der SüwVO Abw NRW verpflichtend auf Dichtheit geprüft werden müssen.
Wird diese Prüfung nicht direkt nach der Verlegung durchgeführt, muss sie später aufwändig und kostenintensiv nachgeholt werden.
Fragen Sie deshalb den Errichter Ihrer Abwasseranlage stets nach einem Prüfprotokoll der Dichtheitsprüfung – nur so haben Sie den erforderlichen Nachweis gegenüber Behörden.
Ihr Fachbetrieb für Dichtheitsprüfung im Kreis Heinsberg & am Niederrhein
Als zertifizierter Fachbetrieb führen wir die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen und Grundleitungen schnell, fachgerecht und kostengünstig durch. Wir sind regional für Sie unterwegs:
• Kreis Heinsberg (Heinsberg, Wassenberg, Erkelenz, Wegberg, Hückelhoven, Geilenkirchen, Übach-Palenberg, Selfkant)
• Mönchengladbach
• Niederrhein
Unsere Leistungen:
• Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 (Neubau-Erstprüfung)
• Funktions- und Dichtheitsprüfung nach SüwVO Abw NRW
• Prüfprotokoll als rechtssicherer Nachweis
• Sanierung & Instandsetzung bei Schäden
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz bei der Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen und Grundleitungen – für Neubau und Bestand.