Wann ist eine Prüfung erforderlich?
Eine Prüfung nach AwSV ist erforderlich vor Inbetriebnahme, bei einer wesentlichen Änderung oder nach Stilllegung der Anlage. Prüfintervalle sind alle 5 Jahre, jedoch kann dies auch individuell behördlich angeordnet werden.
Inzwischen wurde die AwSV am 21. April 2017 auch im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit endgültig auf den Weg gebracht.
Wir prüfen mit einem zertifizierten Messgerät des Herstellers Aquametrics. www.aquametrics.de
Wir Prüfen mit dem Prüfsystem AquaJGS und der Software AquaBio und der AquaBox Behälter im gefüllten Bestand. Das Messsystem hat eine geforderte Messgenauigkeit von 0,1mm.
Die Software AquaBio ist eine Softwarelösung zur Durchführung und Protokollierung der Prüfungen von: DIN 11622-2, E-TRwS 792, TRwS 780-1, DIN EN 805