Gegenstände, die nicht in eine Kleinkläranlage dürfen:
- feuchte WC-/Reinigungstücher/Zewa
- Chemikalien
- Desinfektionsmittel
- Medikamente
- Farben
- Windeln
- Wattestäbchen
- Slipeinlagen
- Heftpflaster
- Kondome
- Pflanzenschutzmittel
- Schädlingsbekämpfungsmittel
- Biozide
- Rohrreiniger
- Putz- und Reinigungsmittel
- Speiseöle/Fett
- Tapetenkleister
- Vogelsand/Katzenstreu
- WC-Steine
- Zementwasser
- Zigaretten
- Verdünnungen/Pinselreiniger
- Speisereste
- Fotochemikalien
- u.a.
Einer Kleinkläranlage sind nur Stoffe zuzuführen, welche in ihrer Charakteristik der von häuslichem Schmutzwasser entsprechen. Nicht verträgliche oder nicht abbaubare Stoffe, die chemisch oder toxisch auf das Abwasser einwirken, zerstören den biologischen Reinigungsprozess und können zu Problemen führen.
Sollten Sie Fragen zu dieser Problematik haben, können Sie uns gerne ansprechen!