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Kanal Dichtheitsprüfung

Kanal Dichtheitsprüfung und Funktionsprüfung an Abwasserleitungen

Nach geltenden Landeswassergesetz haben alle öffentlichen und privaten Abwasserleitungen funktionssicher und dicht sein. Eine Dichtheitsprüfung an Abwasserleitungen und Grundleitungen ist daher eine Pflicht des Eigentümers.

Durch alte und undichte Kanäle kann Abwasser in das Grundwasser gelangen, was der Umwelt schadet, zum anderen aber auch Grundwasser in Ihr Abwassernetz geraten, welches dann die Kläranlagen belastet.

Zuständig für Funktions- und Dichtheitsprüfung an Abwasserleitungen und Grundleitungen ist das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG). Danach müssen alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Erfüllen sie diese Anforderungen nicht, so sind die dafür erforderlichen Maßnahmen (Sanierungen) innerhalb angemessener Fristen durchzuführen (§ 60 WHG).

Wir führen Dichtheitsprüfung an Abwasserleitungen und Grundleitungen aus.

Wir führen die Dichtheitsprüfung an Abwasserleitungen und Grundleitungen als zertifizierter Fachbetrieb schnell und kostengünstig durch. Im Kreis Heinsberg, Wassenberg, Erkelenz, Wegberg, Hückelhoven, Geilenkirchen, Übach Palenberg, am Niederrhein und auch im Selfkant sind wir für Sie unterwegs.

Vielen Bauherren und Bauträger wissen leider nicht, dass neu verlegte Abwasserleitungen (Kanalleitung) gemäß gesetzlicher Vorgabe (und DIN 1986-30) auch auf Dichtheit geprüft werden müssen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Grundleitungen nicht geprüft worden sind und eine nachträgliche Dichtheitsprüfung aufwendiger und somit teurer ist, als eine Prüfung der Rohrleitungen im Neubau.

Fragen Sie den Errichter der Abwasseranlage nach dem Prüfprotokoll der Dichtheitsprüfung Ihrer Rohrleitung. Damit Sie einen Nachweis gegenüber den Behörden haben.

Kanal Dichtheitsprüfung
Kanal Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfung Nordrhein-Westfalen:
Termine 2015, 2020 oder nach Kommune

Der ursprüngliche Prüftermin bis 31. Dezember 2015, den NRW wohl als einziges Bundesland bisher verbindlich festlegte, gilt dabei jedoch nicht mehr. Der wurde Anfang 2012 gekippt. Seitdem gelten für die auch „Kanal-TÜV“ geschimpfte Dichtheitsprüfung des Abwassersystems die folgenden Regeln:

Dichtheitsprüfung bis 2015:
Bis 2015 müssen private Häuser ihre Abwasserrohre prüfen lassen, wenn sie in einem Wasserschutzgebiet liegen und VOR 1965 erbaut wurden.

Dichtheitsprüfung bis 2020:
Die Eigentümer von NACH 1969 erbauten privaten Häusern müssen bis 2020 ihre Abwasseranlagen, sprich Leitungen, prüfen lassen, wenn sie in einem Wasserschutzgebiet liegen.

Außerhalb von Wasserschutzgebieten:
Die Kommunen legen per Satzung fest, ob und wann eine Prüfung notwendig ist. Private Eigentümer sollten sich also informieren, was in ihrer Kommune zum Thema Dichtheitsprüfung die Regel ist oder wird. Besteht bereits eine Satzung in der Kommune, gilt die bisherige Regelung.

Fazit: Abwasser-Dichtheitsprüfung sind vorgeschrieben

Wer mit seinem Eigenheim im Wasserschutzgebiet liegt, kommt um die Dichtheitsprüfung nicht herum. Häuser vor 1965 müssen bis 2015 mit Protokoll vom Fachmann geprüft – und gegebenenfalls repariert – werden, Abwasseranlagen nach 1965 in NRW bis 2020. Außerhalb des Wasserschutzgebietes gilt: Kommune fragen.

Dichtheitsprüfung Regenbecken

Dichtheitsprüfung Regenbecken

Dichtheitsprüfung Löschwasserbecken

Dichtheitsprüfung Löschwasserbecken

Dichtheitsprüfung Hausanschlussleitung

Dichtheitsprüfung Hausanschlussleitung

Hausanschlussprüfung

Hausanschlussprüfung

Kanal Übergabeschacht

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Revision Übergabeschacht

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Freilegen Übergabeschacht

Freilegen Übergabeschacht

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